Erstattung bei Ausfahrt(en)

Hier könnt ihr eine Rückerstattung für eine Ausfahrt
des laufenden Geschäftsjahres (01. Juli bis zum 30. Juni des
Folgejahres)
beantragen, wenn ihr beispielsweise krank wart oder aus einem anderen triftigen Grund nicht teilnehmen konntet.

Rückerstattungsanträge müssen spätestens einen Monat nach dem jeweiligen Ausfahrtstermin gestellt werden.

Bitte gebt im Formular die entsprechenden Informationen zur Ausfahrt an.
So können wir eure Anfrage schnell prüfen und bearbeiten.

 

Rückerstattung bei Absage:
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist eine vorherige Abmeldung über den Shop.

Mitglieder: erhalten den vollständigen Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurück.
Nichtmitglieder: erhalten wahlweise einen Gutschein über den vollständigen Betrag für eine zukünftige Ausfahrt
oder eine Rückerstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel abzüglich 5 € Bearbeitungsgebühr.

 

Die Rückerstattung erfolgt nach Prüfung durch den Verein.
Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte Betrag.
Die Rückerstattung ist ein freiwilliges Entgegenkommen der Schnee-Gaasger Burgstetten.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Der Verein behält sich vor, Rückerstattungen bei falschen oder unvollständigen Angaben abzulehnen.

 

Datenschutzhinweis:
Die angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung der Rückerstattung
im Rahmen der Vereinsausfahrten verwendet.
Zugriff auf die Daten haben ausschließlich:
– Vorstand
– Kassier
– Verantwortliche für Ausfahrten

Rückforderung zu einer Ausfahrt/Bestellung:

Zahlart* (Bitte beachtet, dass eine Rückerstattung nur auf die Ursprüngliche Zahlungsart erfolgen kann. Sollte das Konto oder die Karte nicht mehr existieren, bitten wir euch hier die Ursprüngliche Zahlungsart auszuwählen und bei Art der Rückerstattung die Option "Gutschein" zu wählen)

Betreffende Ausfahrt*

Art der Rückerstattung*

Art der Rückerstattung*

5 + 7 =